



Bedeutung des Glockengeläuts in Kultur und Gesellschaft
Glocken und Geläute begegnen uns seit über 5000 Jahren. Mit dem Ausgang der Spätantike findet sie Eingang ins Christentum. Dort unterliegt sie seit her liturgischen und kirchenrechtlichen Formen und Bestimmungen, die einem vielfältigen Wandel bis in die Gegenwart un-terworfen sind.
Der Charakter des kirchlichen Geläuts und der Einzelglocke wird durch ihren liturgischen Gebrauch als Bestandteil des Gottesdienstes, des Gebets und der Amtshandlungen der Kirche begründet und zugleich begrenzt. Die Glocken verkünden den Herrschaftsanspruch Jesu Christi über die Welt. Sie rufen zum Gebet und zur Fürbitte, sie zeigen Zeit und Stunde an und erinnern damit an die Ewigkeit. Sie begleiten das Leben jedes Christen und seiner Gemeinde zu verschiedenen Anlässen und Stationen des Lebens.
Für diesen Dienst in der Kirche werden sie durch den gottesdienstlichen Akt der „Glockenweihe“ und durch ihre kirchenrechtliche Widmung zum kirchlichen Gebrauch bestimmt. Die Widmung der Glocken bestimmt und begrenzt ihre Nutzung. Sie wird durch die zuständigen kirchlichen Entscheidungsträger, in der Regel durch die Pfarr- oder Kirchengemeinde, ausgesprochen. Bei der Widmung werden die Patrone oder Patrozinien der Glocke mit Bezug zur jeweiligen Kirche und Gemeinde ausgewählt.
Glocken können innerhalb dieses Rahmens in vielfältiger Weise in ganz unterschiedlichen Klangvarianten in Verbindung mit einer bildnerischen künstlerischen Gestaltung genutzt werden. Die bildnerisch künstlerische Gestaltung der Glocken mit Inschriften und Glockenzier betont ihre Würde als liturgisches Musikinstrument. Sie begründet die Einmaligkeit eines jeden Glockengusses. Die Inschriften sollen Bezug nehmen auf ein theologisches Thema und eine theologische Aussage haben, die sich in den Proprien des jeweiligen Patrons oder Patroziniums finden. Jede Kirchenglocke ist ein individuelles Kunstwerk für den liturgischen Gebrauch. Dieser Anspruch muss auch für die Glockenzier gelten.
Der Gebrauch der Glocken hat sich im Laufe der Geschichte in einzelnen Kulturlandschaften sehr unterschiedlich entwickelt. Diese durch die Jahrhunderte geprägten regionalen Läutesitten sollten erhalten bleiben. Sie verbinden Menschen emotional sehr stark mit ihren Glocken. Darüber hinaus haben Glocken meist eine Lebensdauer von Jahrhunderten. Für einen solchen Zeitraum kann der Anspruch an das klangliche und künstlerische Niveau nicht hoch genug angesetzt werden. Glocken früherer Jahrhunderte spiegeln die Frömmigkeit der jeweiligen Zeit wider. An diesem Anspruch sollten sich Inschrift und Zier auch in unserer Zeit messen lassen.

Evangelist Lukas mit Glocke
Aufgabe und Wirkungen des Geläuts
Glocken gehören gemeinsam mit der Orgel seit dem frühen Christentum zum Musikinstrumentarium der Kirche. Ihre Bestimmung ist zugleich einladend und kündend. Sie rufen zur gottesdienstlichen Versammlung und lassen die Öffentlichkeit am gottesdienstlich geistlichen Geschehen teilhaben. Sie laden ein, sich betend, gedenkend oder bei Gefahr sich und andere schützend zu beteiligen.
Der Klang der Glocken schwingt weit über die Dächer hinaus und macht die in Kirchen und ihren Türmen sichtbare Präsenz der Kirche auch akustisch wahrnehmbar. Der Klang der Glocke hat eine erhebende Wirkung auf den Menschen. Ein sonorer Glockenklang wird auch bei höherer Phonzahl nicht unangenehm empfunden. Die Glocke vermittelt mit einem „Ton“, der physikalisch nicht nachweisbar ist, dennoch einen Klangeindruck.
Die Glocke ist ein Generationen verbindendes Kulturgut, jeder Generation zu neuem Hören, zur Nutzung und zur Pflege anvertraut. Glocken gewähren dem Hörenden die Freiheit, sich zu ihrer zugleich einladenden wie verkündigenden Wirkung zustimmend, ablehnend oder neutral zu verhalten.
Glockenklang ist über seine liturgische Aufgabe hinaus ein Beispiel für das zweckfrei Schöne, welches das Leben vor dem Zwang zum ausschließlich Nützlichen bewahrt. Am Rande weltlicher Realität ist das Klangbild der Glocke damit dem Bemühen verwandt, unsagbare göttliche Realität zum klingen zu bringen.
(Auszug aus: “Liturgie und Glocken”
Beratungsausschuss für das Deutsche Glockenwesen –
Kurt Kramer, Vorsitzender
Ökumenischer Ausschuss der Evangelischen Kirche in Deutschland EKD
und der Deutschen Bischofskonferenz DBK)


Vesperglocke
