Beratungsausschuss für das Deutsche Glockenwesen
Gemäß § 2 Abs. 2 Buchstabe d der Ordnung des Beratungsausschusses für das Deutsche Glockenwesen (BA) obliegt dem BA auch die Förderung der Ausbildung und Fortbildung von Glockensachverständigen.
Der Beratungsausschuss für das deutsche Glockenwesen (BA) hat für die Jahre 2023/2024 einen weiteren Aus- und Fortbildungsgang für Glockensachverständige vorgesehen.
Fassung vom 23. März 2020