Merkblätter und Handreichungen

18.10.2024
Wartung

Da es sich bei Glockenläuteanlagen im technischen Sinne um hoch sicherheitsrelevante Betriebsanlagen handelt, ist eine jährliche Wartung und Prüfung durch eine Fachfirma aus Gründen der Betriebsicherheit, Unfallverhütung (Schutz von Personen) vorgeschrieben und im Sinne des Substanzerhaltes der Glocken auch empfehlenswert. Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus den Unfallverhütungsvorschriften (UVV), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und spezifischen kirchlichen Richtlinien.

Dorfkirche Nohra:
Grabstein für J. A. Kühn, der 1783 im Alter von 11 Jahren
beim Läuten von der Glocke erschlagen wurde.

Eine regelmäßige Wartung entspricht den Grundsätzen der Prävention und regelt sich nach den Unfallverhütungsvorschriften in Verbindung mit der BetriebssicherheitsVO der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Die Wartung ist durch einen ausgewiesenen Glockenmontagefachbetrieb durchzuführen (Haftungsfragen) und das Ergebnis ist zu dokumentieren. Für den Abschluss von Wartungsverträgen und für die Dokumentation wird auf folgende Dokumente verwiesen (Quelle: Merkblatt "Sichere Kirchtürme und Glockenträger"; Herausgeber: VBG; Hamburg; 2005):