08.04.2025
"Glockenguss und Glockenmusik" - Eintragung in das nationale Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes
Von der Deutschen UNESCO-Kommission wurden die neuen Einträge im Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes nach Entscheidung durch die Kultusministerkonferenz der Länder veröffentlicht. Damit hat es nach der Orgel nunmehr auch die Glocke geschafft und wurde 2025 in dieses Register aufgenommen. Link PM vom 29.03.2025 (EKD)
Die Trägergruppe, der Beratungsausschuss für das Deutsche Glockenwesen, das Westfälische Glockenmuseum Gescher und die Deutsche Glockenspielvereinigung e.V., werden mit dem Empfang der Urkunde das für die Kulturform personalisierte Logo erhalten und können dieses auf Anfrage an diese Kulturform aktiv ausübende Menschen und Institutionen weitergeben. Die Nutzung des Logos unterliegt bestimmten Bedingungen, darunter v.a. dem Ausschluss zum kommerziellen Gebrauch: